Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Vertragsbedingungen – Hausbetreuung Der Wohnungs- bez. Hausschlüssel wird kurz vor Auftragsbeginn persönlich abgeholt und nach Auftragsende mit einem Schlussbericht ebenso zurück gebracht. Drittpersonen wird kein Einlass in das mir anvertraute Gebäude gewährt. Die Wertsachen sind unter Verschluss zu halten, da keine Verantwortung für fehlende Gegenstände übernommen wird. Für nicht verschuldete Schäden, welche durch das daheim gebliebene Tier entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Besitzer verpflichtet sich genügend Futter, Einstreu und evtl. Medikamente während seiner Abwesenheit zur Verfügung zu stellen. Das Impfbüchlein ist bereit zu legen, falls ein Tierarztbesuch notwendig wird. Es ist eine Anschrift und wenn immer möglich eine Telefonnummer, unter welcher der Besitzer jederzeit erreichbar ist zu hinterlegen. Krankheiten sind vor Auftragsbeginn mitzuteilen. Die Tiere werden gemäss Ihren Anleitungen betreut.
Allgemeine Vertragsbedingungen – Hundebetreuung Die Hunde müssen alle in der Schweiz verlangten Impfungen besitzen, gechipt und entwurmt sein. Krankheiten und evtl. Macken sind vor Auftragsbeginn mitzuteilen. Es werden nur sozial verträgliche Hunde betreut. Die Hunde werden an der Leine Gassi geführt, ausser der Besitzer wünscht ausdrücklich Freilauf. Es wird jeweils nur ein Hund (ausser im selben Haushalt leben mehrere Hunde) zum Spaziergang mitgenommen. So kann eine optimale Betreuung garantiert werden.
Auftrag Der Auftrag wird schriftlich fixiert und muss rückbestätigt werden.
Annullierung Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn 10% Bis 14 Tage vor Vertragsbeginn 50% Bis 7 Tage vor Vertragsbeginn 80% Ab 3 Tage vor Vertragsbeginn 100%
Zahlungsbedingungen 50% der Gesamtsumme ist vor Auftragsbeginn in bar, aber spätestens bei der Schlüsselübernahme zu bezahlen. Die restlichen 50% bei Rückgabe der Schlüssel, ebenfalls in Bargeld.
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